In Zeiten von Corona und erhöhten Schutzmaßnahmen wuden von Seiten der GKV Spitzenverbänden zur Sicherung der Hilfsmiitelversorgung und zur Erleichterung
der Versorgungsketten neue Richtlinien getroffen. Diese gelten zunächst bis zum 31. Mai 2020.
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Annette Kühnreich